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Förderkriterien und Förderverfahren

Gesellschaftliches Engagement für Bremen - vielfältig, partnerschaftlich, nah bei den Menschen.

Gesellschaftliches Engagement

Gesellschaftliches Engagement 

Wieso fördern wir?

Wir sind als Bürgerinitiative gegründet worden. Von Anbeginn und entsprechend unseres satzungsmäßigen Auftrags stärken wir, als die Sparkasse der Bremerinnen und Bremer, die Lebensqualität in der Hansestadt. Wir ermöglichen gesellschaftliche Vielfalt, indem wir Projekte für ganz Bremen wie auch konkret vor Ort im Stadtteil unterstützen – verlässlich und als Partner auf Augenhöhe. Die Förderung umfasst Kunst und Kultur, den Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales sowie die Erhaltung des historischen Erbes der Hansestadt. Als Marktführer engagieren wir uns zusammen mit unseren Kunden für gesellschaftlich besonders relevante Themen. Wir stärken Bürgersinn, Ehrenamt und gesellschaftliche Teilhabe. Dazu zählt auch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das unserer Förderung ein persönliches Gesicht gibt.

 

Was und wie fördern wir?

Wir fördern Einrichtungen oder Projekte in Bremen über Spenden- und Sponsoringgelder sowie durch unsere Stiftungen. Gerne prüfen wir auch eine Förderung Ihrer Einrichtung oder Ihres Projektes. Beantragen Sie dafür bei uns die nötigen Fördermittel.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten 

Welche Einrichtungen / Projekte werden gefördert?

Grundsätzlich fördert die Sparkasse Bremen Einrichtungen oder Projekte in Bremen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales. Die Einrichtung oder das Projekt darf keine originäre staatliche/hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Projektförderung gegeben sein?

Voraussetzung für die Projektförderung ist ein konkreter Projektplan: Die Finanzierbarkeit des Projektes muss gewährleistet sein. Die Maßnahme muss dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen oder nachhaltig wirksam für die Lebensqualität in Bremen sein.

Wer kann den Antrag stellen?

Einzelpersonen und Initiatoren ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Vereine und Institutionen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?

Die Bearbeitung des Antrages kann sechs bis acht Wochen dauern. Bei Bewilligung folgen alle weiteren Informationen mit dem Bestätigungsschreiben.

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