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Finanzholding der Sparkasse in Bremen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen achtet das Ziel des LkSG.

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen als wirtschaftlicher Verein hat 2004 den operativen Bankbetrieb auf die Die Sparkasse Bremen AG ausgegliedert. Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen ist Alleinaktionärin der Die Sparkasse Bremen AG. Darüber hinaus sind weitere Unternehmen mit der Finanzholding der Sparkasse in Bremen verbunden.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, so auch Obergesellschaften, die innerhalb von verbundenen Unternehmen als Beschäftigtenzahl ab 1.000 Mitarbeitende haben, ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen durch wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Geschäftsbereich oder entlang der eigenen Lieferkette entgegen zu nehmen.

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen verweist auf die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte der die Die Sparkasse Bremen AG, dem einzigen Unternehmen der Gruppe mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.

Es besteht eine Verfahrensordnung für den Umgang mit unter den Anwendungsbereich fallende Beschwerden. Die Verfahrensordnung regelt den Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde.

Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Welche unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fallende Handlung der Finanzholding der Sparkasse in Bremen, eines ihrer verbundenen Unternehmen oder eines ihrer Lieferanten liegt Ihrer Beschwerde zugrunde?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Vermuten Sie ggf. eine Verletzung unserer Standards oder Richtlinien, benennen Sie uns diese bitte konkret.
  • Legen Sie uns bitte dar, was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Für eine Meldung im Zusammenhang mit dem LkSG steht Ihnen der untenstehende Button „Meldung zum LkSG“ zur Verfügung. Sie werden über diesen an die von uns genutzte webbasierte Plattform weitergeleitet, über die Ihnen auch eine anonyme Meldung möglich ist. Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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