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Überblick

Ein starker Partner an Ihrer Seite

Unsere Experten unterstützen Sie bei Ihren weltweiten Aktivitäten und schaffen eine Vertrauens­basis für die professionelle Abwicklung Ihrer Auslands­geschäfte. Individuell auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet, bieten Ihnen unsere Spezialisten gleich mehrere Möglich­keiten des Dokumenten­geschäfts an:

  • Dokumentenakkreditiv
  • Dokumenteninkasso
  • Garantie
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wir als Spezialisten im Auslandsgeschäft unterstützen Sie gerne dabei Ihre internationalen Geschäfte bestmöglich abzusichern. Vereinbaren Sie hier einen Termin bei Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/-in.

Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv: Geschäfte professionell absichern

Mit einem Dokumentenakkreditiv haben Sie und Ihr Geschäftspartner die Möglichkeit auch in unterschiedlichen Rechtskreisen einheitlich geltende Vereinbarungen zu treffen und genaue Bedingungen für die Zahlung festzulegen. Dies bietet gerade bei Neugeschäften eine sichere Grundlage, da es grenzüberschreitend oft schwierig ist eine vernünftige Auskunft über Ihren Geschäftspartner zu erhalten.

Ihre Vorteile als Importeur

  • Rechtssichere Abwicklung dank weltweit anerkannter Richtlinien
  • Nur bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente besteht eine Zahlungsverpflichtung
  • Wir stärken Ihnen mit unserem zusätzlichen Zahlungsversprechen den Rücken bei Verhandlungen

Ihre Vorteile als Exporteur

  • Lassen Sie sich das Akkreditiv vorfinanzieren und erhalten so Liquidität
  • Bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhalten Sie das Geld für die gelieferten Waren
  • Sichern Sie sich zusätzlich das Zahlungsversprechen der Bank Ihres Geschäftspartners

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

Ihre Sicherheit bei einem Akkreditiv

Aufgrund des Zahlungs­versprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die Bank tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, obwohl akkreditvkonforme Dokumente eingereicht wurden. Bei einem bestätigten Akkreditiv geben wir Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungs­versprechen. Dieses sichert Sie ab: gegen den Ausfall der Akkreditivbank sowie gegen politische Risiken im Ausland.

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Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso: Sicherheit für Leistungen

Bei dem Dokumenteninkasso handelt es sich um ein Zug um-Zug Geschäft. Bei der Abwicklung werden Sie jeweils von uns und der Bank im Ausland unterstützt, sodass für beide Vertragsparteien eine sichere Abwicklung möglich ist.

Ihre Vorteile als Importeur

  • Sie müssen erst nach Erhalt der Dokumente Zahlung leisten
  • Kostengünstige Alternative zum Akkreditiv jedoch ohne inhaltliche Prüfung der Dokumente durch die Bank
  • Sie haben die Möglichkeit Transport und Qualitätszertifikate zu vereinbaren

Ihre Vorteile als Exporteur

  • Der Importeur kommt nur an die Waren, wenn er auch Zahlung leistet
  • Ein guter Kompromiss, wenn der Importeur kein Akkreditiv wünscht
  • Finanzierung eines akzeptierten Wechsels möglich

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.
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Wir als Spezialisten im Auslandsgeschäft unterstützen Sie gerne dabei Ihre internationalen Geschäfte bestmöglich abzusichern. Vereinbaren Sie hier einen Termin bei Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/-in.

Garantie

Garantie: Ihre Sparkasse tritt für Sie ein

Ihre Geschäfte mit Handelspartnern in anderen Ländern sind häufig mit größeren Risiken verbunden als im Inland. Der Handelspartner sowie sein Umfeld sind oft schwer einzuschätzen. Um nun doch ein möglichst sicheres Geschäft abzuschließen, werden vor allem im Außenhandel Bankgarantien zwischen den Partner abgeschlossen. Hier tritt die Bank als Bürgin auf und verspricht eine Zahlung in vereinbarter Summe zu leisten, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt wurden. Mittlerweile ist die Bankgarantie ein weltweit akzeptiertes Mittel, um Ansprüche der Partner durchzusetzen und somit den Vertrag abzusichern.

Ihre Vorteile

  • Als Begünstigter: Schutz vor Nicht­erfüllung der Pflichten Ihres Vertrags­partners
  • Als Auftrag­geber: Sie stärken Ihre Vertrauens­würdigkeit bei Geschäfts­partnern
  • Gute Alternative zum Dokumenten­akkreditiv

Beispiel

Sie exportieren Ware nach Indien und bekommen  dafür eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Warenwertes vom Importeur gestellt. Die restlichen 80% sind über ein von der Importeursbank an uns gesendetes Akkreditiv abgesichert. Nun verlangt der Importeur aber für seine Anzahlung eine zusätzliche Sicherheit von Ihnen. Hierfür bietet sich die Anzahlungsgarantie an. Wir garantieren Ihrem Abnehmer, dass er seine Anzahlung auf erstes Anfordern von uns zurückerhält, wenn Sie Ihren Lieferbedingungen nicht nachkommen können.

Direkte und indirekte Garantie

Je nach Gepflogen­heiten und Rechts­vorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:

  • Bei der direkten Garantie sagt Ihre Sparkasse Ihrem Geschäfts­partner eine Zahlung in bestimmter Höhe zu – für den Fall, dass Sie Ihren Vertrags­pflichten nicht voll­ständig nach­kommen.
  • Im Fall der indirekten Garantie ist eine ausländische Bank zwischengeschaltet.

Häufige Garantiearten

  • Bietungs­garantie: Dient zur Sicherung der Ernst­haftigkeit eines Angebots.
  • Anzahlungs­garantie: Gewähr­leistet die Rück­erstattung geleisteter Anzahlungen.
  • Vertrags­erfüllungs­garantie: Sichert dem Begünstigten einen garantierten Betrag zu, sofern vertragliche Ansprüche nicht erfüllt werden.
  • Gewähr­leistungs­garantie: Stellt sicher, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen bei auftretenden Mängeln innerhalb der Gewähr­leistungs­frist nachkommt.
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1 Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungsversprechen, wenn der Erfüllungswillen und die Leistungsfähigkeit (in Geld) des Importeurs vorhanden sind.
2
Ablauf in vereinfachter schematischer Form dargestellt.

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