Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.
Gewährleistungs und Vertragserfüllungsbürgschaft online beantragen
Wenn Sie bereits einen Avalrahmen bei Ihrer Sparkasse vereinbart haben und nun eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft benötigen, können Sie diese hier ganz einfach online abschließen.
Avalkreditrahmen beantragen
Sie übernehmen gegenüber Ihren Kunden regelmäßig Bürgschaften? Dann beantragen Sie hier Ihren gewünschten Avalkreditrahmen.
Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Materialkosten. Im Gegenzug erwartet Ihr Kunde von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.
Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werkhalle, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.
Ihr Auftrag ist ordnungsgemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihr Kunde hat jetzt einen Gewährleistungsanspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozesskosten ab, solange das Gerichtsurteil vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern. Der Bürgschaftsbetrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Je nach Ausschreibungsdauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.