Wer bereits einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Tasche hat, wird nicht mehr gefördert. Das gilt allerdings nicht beim Bachelor-Abschluss, sofern Sie einen Master dranhängen wollen. Sie dürfen höchstens 34 Jahre alt sein. Gefördert werden deutsche Staatsbürger, es gibt aber auch verschiedene Regelungen für ausländische Studenten. Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
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