Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Neue Wege der privaten Vorsorge nutzen

  • Ab 2027 staatliche Förderung erhalten
  • Heute schon informieren
  • Verschiedene Sparvarianten in Planung
Gesetzlicher Hintergrund

Regierung stellt Altersvorsorge neu auf

Ab 2027 wird die Riester-Rente durch eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge ersetzt. Die Reform stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge und bietet mehr Ertragsmöglichkeiten bei gleichzeitig höherer Eigenverantwortung. Förderfähig bleiben neben dem Altersvorsorge-Depot auch Produkte wie Bausparverträge und Versicherungen. Die Sparkassen-Finanzgruppe arbeitet bereits heute an maßgeschneiderten Lösungen für unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse mit Blick auf den einheitlichen Marktstart im Januar 2027. Wer sich jetzt schon informiert, kann seinen bestehenden Vertrag besser bewerten und sich auf neue Vorsorge-Optionen vorbereiten.

Mögliche Varianten

Mehr Renditechancen als die Riester-Rente – das neue Altersvorsorgedepot macht's möglich.


Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente entfällt beim Altersvorsorgedepot die verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie. Dadurch kann ein größerer Teil des Vermögens in ETFs und Fonds investiert werden – und von den langfristigen Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren. Kurzfristige Wertschwankungen sind dabei zwar möglich, langfristig bieten breit gestreute Kapitalmarktanlagen jedoch in der Regel höhere Renditechancen als klassische Zinsprodukte. Wer mehr Wert auf Sicherheit legt, findet ebenfalls passende Lösungen: Je nach Produkt stehen Varianten mit einer 80- oder 100-Prozent-Beitragsgarantie zur Verfügung.

Option 1: Das Altersvorsorge-Depot

Echtes Wertpapierdepot

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht einen konsequenten Vermögensaufbau am Kapitalmarkt. Eigene Beiträge und staatliche Förderungen werden vollständig in Wertpapieranlagen wie Fonds oder ETFs investiert.

Ziel ist es, die langfristigen Ertragschancen der Kapitalmärkte für die Altersvorsorge zu nutzen.

Option 2: Garantieprodukte

Das Sicherheitsnetz für Ihre Zukunft

Für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger stehen Varianten mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und staatlichen Förderungen zur Verfügung.

Die höhere Absicherung geht jedoch mit geringeren Renditechancen am Kapitalmarkt einher.

Keine Renditechancen ohne Risiken

Eine Geldanlage am Kapitalmarkt ist mit Kursschwankungen und Risiken verbunden. Diese gehören dazu – aber Sie müssen ihnen nicht allein begegnen. Wir helfen Ihnen, diese realistisch einzuschätzen und passend zu steuern.

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Die neue Förderung

Überblick der möglichen staatlichen Förderungen

Die geförderte private Altersvorsorge wird für Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen deutlich attraktiver. Jeder Euro, den Sie einzahlen, wird direkt vom Staat unterstützt – auch ganz ohne Steuererklärung. Schon 10 Euro im Monat reichen aus, um die Förderung zu erhalten.

Für Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Förderung. Für höhere Beiträge bis 1.800 Euro erhalten Sie 25 Cent Förderung pro Euro, sodass insgesamt bis zu 540 Euro staatliche Förderung jährlich möglich sind.

Wer früh beginnt, profitiert zusätzlich vom Zinseszinseffekt: Auch kleine regelmäßige Beiträge wachsen über die Jahre spürbar an – gemeinsam mit den staatlichen Zulagen.

 

Die Förderung des Altersvorsorgedepots

Grundzulage

Auf die ersten 360 Euro, die jährlich eingezahlt werden, gewährt der Staat einen Zuschuss von 50 Cent je Euro. Für jede Einzahlung darüber bis zu 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Insgesamt lässt sich so eine staatliche Grundförderung von bis zu 540 Euro jährlich erzielen.

Bonuszahlung zum Berufseinstieg

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

100% Kinderzulage

Familien profitieren besonders: Eltern erhalten für jedes Kind eine zusätzliche Zulage von max. 300 Euro im Jahr pro Kind. Die volle Zulage von 300 Euro erhalten Eltern schon ab einem Betrag von 25 Euro monatlich.

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So funktioniert die Förderung

So viel Förderung kann für Sie drin sein

Bleiben Sie informiert – So geht's weiter

FAQ

Häufige Fragen zum Alters­vorsorgedepot

Für wen lohnt sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue staatliche Förderung?

Ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation oder der Ausgestaltung Ihres bestehenden Vertrags ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen und Ihre familiäre Situation. Ein Wechsel sollte deshalb immer individuell geprüft werden.
Auch zum Beispiel Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende können von der Förderung profitieren.

Ab wann kann ich die neue Förderung erhalten?

Die neue Förderung wird ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden neuen Produkts. Sobald konkrete Lösungen und Produkte feststehen, informiert Ihre Sparkasse Sie voraussichtlich ab Herbst 2026 über ihren Newsletter. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihre Sparkasse Sie individuell beraten und gemeinsam prüfen, welche Lösung am besten zu Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen passt.

Ich habe einen Rürup-Vertrag - was bedeutet das für mich?

Die Rürup-Rente gehört wie die gesetzliche Rente zur Basisversorgung im Alter und kann nicht in einen Altersvorsorgevertrag überführt werden.

Ich habe bereits einen Riester-Vertrag – was bedeutet das für mich?

Aktuell besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Wichtige Punkte für Sie:

  • Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen.
  • Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Förderbedingungen abschließen. Ihr Riester-Vertrag erhält ab Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags keine staatliche Förderung mehr.
  • Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht vorschnell. Eine Kündigung kann finanzielle Nachteile mit sich bringen und dazu führen, dass staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
  • Eine automatische Kündigung oder Umstellung auf einen neuen Altersvorsorgevertrag erfolgt nicht. Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist voraussichtlich ab 2027 möglich.

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Gerne beraten wir Sie individuell und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Altersvorsorge.

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