Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen achtet das Ziel des LkSG.
Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen als wirtschaftlicher Verein hat 2004 den operativen Bankbetrieb auf die Die Sparkasse Bremen AG ausgegliedert. Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen ist Alleinaktionärin der Die Sparkasse Bremen AG. Darüber hinaus sind weitere Unternehmen mit der Finanzholding der Sparkasse in Bremen verbunden.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, so auch Obergesellschaften, die innerhalb von verbundenen Unternehmen als Beschäftigtenzahl ab 1.000 Mitarbeitende haben, ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen durch wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Geschäftsbereich oder entlang der eigenen Lieferkette entgegen zu nehmen.
Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen verweist auf die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte der die Die Sparkasse Bremen AG, dem einzigen Unternehmen der Gruppe mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.
Es besteht eine Verfahrensordnung für den Umgang mit unter den Anwendungsbereich fallende Beschwerden. Die Verfahrensordnung regelt den Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde.
Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
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