Datum: 27.06.2025
Name und Adresse der Sparkasse:
Die Sparkasse Bremen AG
Universitätsallee 14
28359 Bremen
Telefon-Nummer der Sparkasse: 0421 179-0
Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Das wird abgekürzt mit BFSG.
Diese Information ist wichtig.
Sie erfüllt die Regeln des BFSG.
Das BFSG ist ein Gesetz.
Dieses Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienst-Leistungen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
In den Informationen geht es um die Wert-Papier-Dienst-Leistung.
Die heißt Vermögens-Verwaltung.
Ein anderes Wort dafür ist Finanz-Portfolio-Verwaltung.
Das hier ist nur eine Information.
Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.
Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.
Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.
Dort stehen manchmal Fach-Wörter.
Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.
1 Vermögens-Verwaltung
2 Neben-Dienst-Leistungen bei einem Vermögens-Verwaltung-Vertrag
3 Zusätzliche Informationen
4 Markt-Überwachungs-Behörde
Die Sparkasse erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung.
Ein anderes Wort für Vermögens-Verwaltung ist Finanz-Portfolio-Verwaltung.
Die Sparkasse ist auch ein Vermögens-Verwalter.
Sie können der Sparkasse Ihr Geld anvertrauen.
Die Sparkasse entscheidet dann, wie Ihr Geld angelegt wird.
Sie brauchen genug Geld, damit es angelegt werden kann.
Und Sie müssen die Entscheidungen der Sparkasse überlassen.
Sie einigen sich mit der Sparkasse auf eine Anlage-Strategie.
Die Anlage-Strategie sagt, wie die Sparkasse Ihr Geld anlegt.
Die passende Strategie hängt von vielen Dingen ab.
Zum Beispiel:
Die Sparkasse kann Ihr Geld so anlegen, dass es sicher ist.
Und dass es ein bisschen wächst.
Oder die Sparkasse legt Ihr Geld so an, dass es vielleicht schnell wächst.
Das ist aber riskanter.
Die Sparkasse legt Ihr Geld an.
Das kann in Aktien, Anleihen oder Fonds sein.
Sie können sagen:
Mir ist Nachhaltigkeit wichtig.
Nachhaltigkeit bedeutet:
Dann passt die Sparkasse auf:
Die Sparkasse wählt Ihre Wert-Papiere nach Kriterien für Nachhaltigkeit aus.
Die Kriterien für Nachhaltigkeit heißen ESG.
ESG ist eine englische Abkürzung.
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmens-Führung.
Dann wird Ihr Geld nur in nachhaltige Firmen gesteckt.
Das bedeutet: Diese Firmen gehen gut mit der Umwelt und mit Menschen um. Die Sparkasse Bremen bietet nur solch ein Modell an.
Die Sparkasse kann Ihr Vermögens-Verwalter sein.
Ein Vermögens-Verwalter kauft Wert-Papiere für Sie.
Die Wert-Papiere werden in einem Depot abgelegt.
Ein Depot ist ein spezielles Konto für Wert-Papiere.
Sie brauchen ein Depot, um Wert-Papiere zu kaufen.
Und, um Wert-Papiere zu verkaufen.
Es gibt auch ein Verrechnungs-Konto.
Auf dem Verrechnungs-Konto liegt das Geld.
Mit diesem Geld können Sie Wert-Papiere kaufen.
Sie können auch Wert-Papiere verkaufen.
Dann bekommen Sie Geld.
Bei der Vermögens-Verwaltung gibt es 3 Arten von Kosten:
1. Gebühr für die Vermögens-Verwaltung
2. Kosten pro Transaktion
3. Weitere Kosten
Sie geben der Sparkasse Geld.
Dieses Geld legt die Sparkasse für Sie an.
Die Sparkasse berechnet ihre Gebühr nach diesem Geld.
Die Gebühr ist ein fester Prozent-Satz von diesem Geld.
Zum Beispiel: Sie geben der Sparkasse 100.000 Euro.
Die Gebühr beträgt 1,5 Prozent.
Dann zahlen Sie 1.500 Euro Gebühr.
Aber Achtung:
Der Wert von diesem Geld kann sich ändern.
Dann ändert sich auch die Höhe der Gebühr.
Wie berechnet die Sparkasse die Gebühr.
Das steht in den Verträgen der Sparkasse steht.
Es gibt ein Pauschal-Preis-Modell.
Das nennt man auch „all-in-fee“.
Bei diesem Modell zahlen Sie einen festen Preis.
Dieser Preis deckt alle Kosten ab.
Die Sparkasse Bremen bietet nur Pauschal Preis Modelle an.
Sie zahlen Geld, wenn Sie Wert-Papiere kaufen oder verkaufen.
Das nennt man Transaktions-Posten.
Oder Sie haben einen Pauschal-Preis vereinbart.
Dann zahlen Sie nichts extra für den Kauf oder Verkauf von Wert-Papieren.
Die Sparkasse Bremen bietet nur Pauschal Preis Modelle an.
Bei der Vermögens-Verwaltung fallen noch mehr Kosten an.
Zum Beispiel:
Oder Sie haben einen Pauschal-Preis vereinbart.
Dann gibt es keine weiteren Kosten.
Die Sparkasse Bremen bietet ein Pauschal-Preis Modell an.
Es kann aber passieren, dass Kosten von anderen Firmen anfallen.
Lassen Sie es sich gern erklären.
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, bekommen Sie eine Info.
In der Info steht, welche Kosten und Neben-Kosten Sie bezahlen müssen.
Sie müssen auf die Vermögens-Verwaltungs-Gebühr Steuer zahlen.
Die nennt man Umsatz-Steuer.
Sie haben Geld mit Wert-Papieren verdient.
Dann müssen Sie vielleicht noch eine Steuer zahlen.
Diese Steuer heißt Kapital-Ertrag-Steuer.
Manchmal müssen Sie die Kapital-Ertrag-Steuer nicht zahlen.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Frei-Betrag haben.
Oder wenn das Finanz-Amt Sie von der Steuer befreit hat.
Die Sparkasse behält die Kapital-Ertrag-Steuer ein.
Dann gibt sie das Geld an das Finanz-Amt weiter.
Es kann sein, dass Sie noch andere Steuern zahlen müssen.
Die Sparkasse macht keine Steuer-Beratung.
Die Steuern hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie haben Fragen zu Steuern bei Ihrer Vermögens-Verwaltung.
Dann fragen Sie bitte einen Steuer-Berater.
Die Sparkasse kann Ihr Vermögens-Verwalter sein.
Dann verwaltet sie Ihr Geld.
Die Sparkasse legt Ihr Geld so an, wie Sie es mit der Sparkasse vereinbart haben.
Das ist die Haupt-Aufgabe der Sparkasse.
Aber sie macht noch mehr für Sie.
Zum Beispiel bietet sie Ihnen diese Dienst-Leistungen an:
Die Sparkasse gibt Ihnen regelmäßig Berichte.
In den Berichten steht:
Sie bekommen eine Übersicht über Ihr Depot.
Diese Übersicht bekommen Sie:
Sie bekommen regelmäßig Konto-Auszüge für Ihr Konto.
Sie bekommen Informationen über Provisionen.,
Diese Provisionen bekommt die Sparkasse.
Die Sparkasse gibt die Provisionen an Sie weiter.
Es gibt Kosten in der Vermögens-Verwaltung.
Diese Kosten hat die Sparkasse Ihnen schon oben erklärt.
Diese Kosten werden von Ihrem Konto abgebucht.
Sie haben noch mehr Pflichten.
Diese Pflichten stehen im Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.
Die Sparkasse verwaltet Ihr Geld.
Aber sie haftet nicht für den Erfolg.
Die Sparkasse garantiert nicht, dass Ihr Geld mehr wird.
Die Sparkasse oder Sie können haften.
Das kann passieren, wenn Sie oder die Sparkasse den Vertrag nicht einhalten.
Es gibt keine Mindest-Lauf-Zeit für den Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.
Die Kündigungs-Rechte stehen im Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.
Sie können Online-Banking nutzen.
Dann können Sie Ihr Depot anschauen.
Oder Sie können Berichte lesen.
Oder Sie können Nachrichten von der Sparkasse lesen.
Das geht immer, auch wenn die Filiale zu hat.
Sie nutzen Online-Banking.
Dann können Sie die Internet-Seite der Sparkasse benutzen.
Die Internet-Seite funktioniert mit den meisten Betriebs-Systemen.
Und sie funktioniert mit den meisten Browsern.
Die Sparkasse arbeitet immer daran, die Internet-Seite besser zu machen.
Sie haben einen Vertrag zur Vermögens-Verwaltung abgeschlossen.
Sie haben den Vertrag nicht in der Bank abgeschlossen.
Sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.
Dann können Sie den Vertrag vielleicht widerrufen.
Die Sparkasse gibt Ihnen eine Information dazu.
Diese Information ist wichtig.
Bitte lesen Sie die Information genau.
Die Sparkasse hat für Sie Wert-Papiere gekauft.
Oder die Sparkasse hat Wert-Papiere für Sie verkauft.
Dann können Sie diese Wert-Papiere nicht zurückgeben.
Die Sparkasse will, dass Sie zufrieden sind.
Sie sind nicht zufrieden mit den Dienst-Leistungen der Sparkasse.
Dann sagen Sie Ihrer Sparkasse das bitte.
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie das sagen können.
Das Beschwerde-Verfahren der Sparkasse
Sie sind unzufrieden.
Dann können Sie das sagen.
Die Sparkasse hat eine Stelle für Beschwerden.
Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.
Die Sparkasse will Ihre Probleme gut und schnell lösen.
Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.
Sie haben eine Beschwerde über die Sparkasse.
Dann können Sie das der Sparkasse sagen.
Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:
Sie haben eine Beschwerde.
Dann schreiben Sie bitte an:
Die Sparkasse Bremen AG
KT Impulsmanagement
Universitätsallee 14
28359 Bremen
Geben Sie bitte Ihre Kontakt-Daten an.
Dazu gehören:
Was ist der Sachverhalt.
Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen?
Zum Beispiel:
Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen.
Nur wenn Sie welche haben.
Sie wollen für eine andere Person sprechen.
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.
Sie haben sich beschwert.
Dann bekommen Sie von der Sparkasse eine Bestätigung.
Die Sparkasse bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.
Ihre Beschwerde ist kompliziert.
Dann braucht die Sparkasse etwas mehr Zeit.
Die Sparkasse kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.
Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.
Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.
Weitere Wege Beschwerden einzulegen
Die Sparkasse kann Ihr Problem vielleicht nicht lösen.
Dann können Sie sich auch woanders beschweren.
Die Beschwerde geht an die Verbraucher-Schlichtungs-Stelle.
Die Adresse ist:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Die Internet-Seite ist: https://www.s-schlichtungsstelle.de.
Die Sparkasse macht bei dem Streit-Beilegungs-Verfahren mit.
Sie sind unzufrieden.
Dann können Sie sich vielleicht auch bei der Bundes-Anstalt für Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsicht beschweren.
Das ist eine Behörde, die Banken überwacht.
Diese Behörde heißt auch BaFin.
Sie können sich beim BaFin beschweren.
Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.
Sie haben Streit wegen einem Online-Kauf.
Oder wegen einer Online-Dienst-Leistung.
Dann können Sie die Web-Seite http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.
Auf dieser Web-Seite können Sie Ihren Streit ohne Gericht klären.
Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Schlichtungs-Stelle prüft, ob die Sparkasse sich an die Regeln für Barriere-Freiheit hält.
Die Adresse der Schlichtungs-Stelle ist:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.
Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.
Mehr Infos gibt es auf der Web-Seite der Schlichtungs-Stelle.
Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.
Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.
Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web-Seite:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html.
Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei.
Dann können Sie das sagen.
Die Markt-Überwachungs-Behörde kümmert sich darum.
Sie heißt:
Markt-Überwachungs-Stelle der Länder für die Barriere-Freiheit von Produkten und Dienst-Leistungen.
Abgekürzt wird das mit MLBF.
Sie prüft und überwacht die Regeln.
Sie wollen der Markt-Überwachungs-Behörde etwas melden.
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