Ein Erbfall stellt die Erben vor vielfältige Fragen und Herausforderungen. Mit dem Erblotse-Service erhalten Sie praktische Handlungsanleitungen. Nutzen Sie eigens entwickelte Online-Services für die Nachlassregelung wie Erbscheinsantrag, Erbquotenrechner, Vertragskündigungsgenerator, Nachlass- und Pflichtteilsverzeichnis sowie einen Testamentsgenerator für die Nachlassplanung. Auf Wunsch erhalten Sie Hilfe von einer Nachlass-Expertin oder einem Nachlass-Experten, einer Erbrechtsanwältin oder einem Erbrechtsanwalt.
Die Heritas GmbH, das Unternehmen hinter dem Erblotsen, wurde 2019 von Dr. Birte Gall, Dr. Thomas Asmus, Jochen Leidig und Jesper Richter-Reichhelm gegründet. Das Projekt wird von Frau Zypries, Bundesministerin a. D. für Wirtschaft und Energie und Bundesministerin a. D. der Justiz, als Fachbeirätin unterstützt. An der Entwicklung des Erblotsen sind Erbrechtsanwälte, Notare und Steuerkanzleien beteiligt.
Im Erbfall stehen die Erben vor einer schwierigen, emotionalen Situation vor vielfältigen, neuen Fragen und Herausforderungen. Der Erblotse-Service gibt Orientierung für die anstehenden Aufgaben und bietet Ihnen Antworten auf Ihre Fragen.
Sie können sich dabei von den Online-Services durch die verschiedenen Aufgaben führen lassen. Auf Wunsch haben Sie auch die Möglichkeit, Expertinnen und Experten zu den Themen Nachlass oder Erbrecht hinzuzuziehen. Die Kombination aus digitalen Services und Beratung gibt Ihnen schnell Sicherheit, nichts zu übersehen, keine Fristen zu verpassen und keine unnötigen Kosten tragen zu müssen.
Die Nutzung der digitalen Angebote sowie eine Beratung sind für Kundinnen und Kunden der Sparkasse kostenlos.
Lassen Sie sich vom Erbltose-Testamentsgenerator Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen führen und erstellen Sie so Ihr Testament. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Einzel- und gemeinschaftlichem Testament (Berliner Testament). Treffen Sie alle wichtigen Entscheidungen in Ruhe. Und nutzen Sie bei Bedarf den integrierten Anrufservice, der Sie direkt mit einem Erbrechtsanwalt verbindet.
Die Kombination aus digitalen Services und Beratung gibt Ihnen schnell Sicherheit, nichts zu übersehen und ermöglicht es Ihnen alle Ihre offenen Fragen direkt zu klären.
Die Nutzung der digitalen Angebote sowie eine Beratung sind für Kundinnen und Kunden der Sparkasse kostenlos.
Der Erblotse wurde für Menschen konzipiert, die einen Erbfall regeln müssen oder ihr Testament erstellen möchten. Alle Anleitungen und Services sind dafür entwickelt worden, Erben Schritt für Schritt durch die vielen Aufgaben zu leiten, die mit einem Erbfall und der Testamentserstellung einhergehen. Kundinnen und Kunden der Sparkasse sowie deren Erben können den Service kostenlos nutzen.
Für Kundinnen und Kunden der Sparkasse ist die Nutzung der folgenden Services kostenlos:
Erbfall regeln:
Testament erstellen:
Nutzende können nach dem Login auf der Plattform selbst entscheiden, welche Services sie nutzen möchten.
Erben treten in vielen Fällen automatisch als Nachfolger in die Verträge des Erblassers ein. Daher sind neben der Ausschlagungsfrist für das Erbe und der Frist zur Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt unter anderem Kündigungsfristen bei Miet-, Telefon-, Social Media und anderen Verträgen einzuhalten. Darüber hinaus müssen Informationspflichten zur Anzeige des Todes bei Renten- und anderen Versicherungen berücksichtigt werden. Der Erblotse-Fragebogen hilft Ihnen, diese und andere Aufgaben in den Blick zu nehmen.
Neben Vollmachten und Legitimierungsnachweisen brauchen Sie gegebenenfalls einen Erbschein, zum Beispiel um Zugriff auf das Konto der / des Verstorbenen bei der Bank zu bekommen. Mit unserem kostenfreien Beratungsgespräch helfen wir Ihnen zu klären, welche Dokumente Sie benötigen.
In Deutschland steht jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, einen letzten Willen zu formulieren. Dazu bedarf es keines Notars oder Anwalts. Selbst erstellte Testamente sind dann gültig, wenn sie handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterzeichnet sind. Der Erblotse-Testamentsgenerator hilft Ihnen auf einfache Art und Weise zu verstehen, welche gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Damit stellen Sie sicher, dass alles nach Ihrem Willen geregelt ist.
Das deutsche Recht sieht für den Todesfall eine gesetzliche Erbfolge vor. Diese regelt sehr genau, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt. Wollen Sie z. B. Menschen, die nicht in ihrer gesetzlichen Erbfolge sind als Erben einsetzen, z. B. unverheiratete Partner, Freunde, Patenkinder, müssen Sie diese in einem Testament als Erben einsetzen. Der Erblotse-Testamentsgenerator hilft Ihnen zu verstehen, wer in Ihrer gesetzlichen Erbfolge steht und welche Möglichkeiten Sie haben Freunde und Familie zu bedenken.
Sie können Ihr Testament zum Nachlassgericht bringen, es dort verwahren lassen und im Nachlassregister eintragen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament auf alle Fälle gefunden wird. Das Testament muss von Ihren Erben beim Nachlassgericht eröffnet werden.
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