Ein Erbfall stellt die Erben vor vielfältige Fragen und Herausforderungen. Mit dem Erblotse-Service erhalten Sie praktische Handlungsanleitungen. Nutzen Sie eigens entwickelte Online-Services wie Erbscheinsantrag, Erbquotenrechner, Vertragskündigungsgenerator sowie Nachlass- und Pflichtteilsverzeichnis. Auf Wunsch erhalten Sie Hilfe von einer Nachlass-Expertin oder einem Nachlass-Experten.
Die Heritas GmbH, das Unternehmen hinter dem Erblotsen, wurde 2019 von Dr. Birte Gall, Dr. Thomas Asmus, Jochen Leidig und Jesper Richter-Reichhelm gegründet. Das Projekt wird von Frau Zypries, Bundesministerin a. D. für Wirtschaft und Energie und Bundesministerin a. D. der Justiz, als Fachbeirätin unterstützt. An der Entwicklung des Erblotsen sind Erbrechtsanwälte, Notare und Steuerkanzleien beteiligt.
Im Erbfall stehen die Erben in einer schwierigen emotionalen Situation vor vielfältigen neuen Fragen und Herausforderungen. Der Erblotse-Service gibt Orientierung für die anstehenden Aufgaben und bietet Ihnen Antworten auf Ihre Fragen.
Sie können sich dabei von den Online-Services durch die verschiedenen Aufgaben führen lassen. Auf Wunsch haben Sie auch die Möglichkeit, Expertinnen und Experten zu den Themen Nachlass oder Erbrecht hinzuzuziehen. Die Kombination aus digitalen Services und Beratung gibt Ihnen schnell Sicherheit, nichts zu übersehen, keine Fristen zu verpassen und keine unnötigen Kosten tragen zu müssen.
Die Nutzung der digitalen Angebote sowie eine Beratung sind für Kundinnen und Kunden der Sparkasse kostenlos.
Der Erblotse wurde für Erben konzipiert, die einen Erbfall regeln müssen. Alle Anleitungen und Services sind dafür entwickelt worden, Erben Schritt für Schritt durch die vielen Aufgaben zu leiten, die mit einem Erbfall einhergehen. Kundinnen und Kunden der Sparkasse sowie deren Erben können den Service kostenlos nutzen.
Für Kundinnen und Kunden der Sparkasse ist die Nutzung der folgenden Services unter kostenlos:
Nutzende können nach dem Login auf der Plattform selbst entscheiden, welche Services sie nutzen möchten.
Erben treten in vielen Fällen automatisch als Nachfolger in die Verträge des Erblassers ein. Daher sind neben der Ausschlagungsfrist für das Erbe und der Frist zur Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt zum Beispiel Kündigungsfristen bei Miet-, Telefon-, Social Media und anderen Verträgen einzuhalten. Darüber hinaus müssen Informationspflichten zur Anzeige des Todes bei Renten- und anderen Versicherungen berücksichtigt werden. Der Erblotse-Fragebogen hilft Ihnen, diese und andere Aufgaben in den Blick zu nehmen.
Neben Vollmachten und Legitimierungsnachweisen brauchen Sie gegebenenfalls einen Erbschein, zum Beispiel um Zugriff auf das Konto der / des Verstorbenen bei der Bank zu bekommen. Mit unserem kostenfreien Beratungsgespräch helfen wir Ihnen zu klären, welche Dokumente Sie benötigen.
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