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Bremer Konto Start

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Bremer Konto Start

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

  • Kostenfreie Kontoführung
  • Attraktive Verzinsung auf die ersten 500 Euro
  • Sparkassen-Card1 inklusive Wunsch-PIN

¹Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.

Vorteile

Das Konto von hier für hier.

Ein Konto für jeden Lebensabschnitt auf dem Weg zum Erwachsensein.

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • 2,00 % Zinsen p.a. auf die ersten 500 EUR
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1 und auf Wunsch für Ihr Kind ab 12 Jahren.
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Für die Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente: Ausweis (Eltern und Kind), Steuer-ID (Eltern und Kind) und ggf. Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht.

Funktionalität

Das kostenlose Konto, das mitwächst.

Vom Start ins Leben bis hin zu finanzieller Eigenverantwortung.

Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase optimal an.

Leistung 0 - 5 Jahre 6 - 17 Jahre
Kostenlose Kontoführung  ✔   ✔ 
2,00 % Zinsen p.a. auf die ersten 500 EUR  ✔   ✔ 
Guthabenbasis  ✔   ✔ 
Kundenkarte fürs Kind  ✔   ➖ 
Sparkassen-Card(optional im Werder-Design)  ➖   ✔ 
Sparkassen-Card3 für die Eltern  ✔  ✔  
Ausgabe einer Debitkarte: Mastercard Basis/Visa Card Basis (auf Wunsch)  ➖
Kartenschutz (Sperre)  ✔   ✔ 
Online-Banking (von uns empfohlen ab 12 Jahren)  ➖   ✔ 
24-Stunden-Service-Telefon  ✔   ✔ 

 

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Für die Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente: Ausweis (Eltern und Kind), Steuer-ID (Eltern und Kind) und ggf. Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

Exklusiv bei uns:
die Sparkassen-Card im Werder-Design.

Bilden Sie das perfekte Team - bestellen Sie ganz einfach für Ihr Kind und sich selbst die Werder Bremen-Sparkassen-Cardzu Ihrem Bremer Konto Start dazu. Da schlägt jedes grün-weiße Fan-Herz höher!

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Für die Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente: Ausweis (Eltern und Kind), Steuer-ID (Eltern und Kind) und ggf. Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht.

Preise

Preise

Kontoführung monatlich
Kein Mindestgeldeingang erforderlich
Kostenfrei
Sparkassen-Card3
mit Wunsch-PIN für Kontoinhaber und einen Bevollmächtigten
Kostenfrei
Deutschlandweite Bargeldauszahlung
An rund 22.000 Sparkassen-Geldauto­maten aller Sparkassen und Landes­banken
Kostenfrei
Ausgabe einer Debitkart: Mastercard Basis/Visa Card Basis Kostenfrei
Einzelüberweisung6
am SB-Terminal, beleghaft und per telefonischem Auftrag
Kostenfrei
Gut- und Lastschriften Kostenfrei
Scheckeinreichung
pro Scheck
Kostenfrei
Dauerauftrag (Einrichtung, Änderung) Kostenfrei
Online- und Mobile-Banking Kostenfrei
Kontoauszüge
digital im Elektronischen Postfach  und am Kontoauszugsdrucker
Kostenfrei
Guthabenzinssatz für die ersten 500 Euro 2,00 %

Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.

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Für die Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente: Ausweis (Eltern und Kind), Steuer-ID (Eltern und Kind) und ggf. Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das Bremer Konto Start können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sechs Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card3 und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des Bremer Konto Start bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card³ zum Konto?

Eine Sparkassen-Card3 bieten wir ab sechs Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 6. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 6. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird von uns ab 12 Jahren empfohlen. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag kostenlos dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 6. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Für den spielerischen Einstieg empfehlen wir die KNAX- Taschengeld-App. Diese hilft Eltern dabei, das Taschengeld Ihrer Kinder zu organisieren, animiert Kinder zum Sparen und macht großen Spaß. Mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die App Sparkasse nutzen.

Kann das Bremer Konto Start überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Aber es wechselt mit seinem 18. Geburtstag zum weiterhin rabattierten Bremer Konto.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

klimafreundliches girokonto

Klimafreundliches Girokonto - Was bedeutet für uns klimafreundlich? 

Als Sparkasse Bremen übernehmen wir Verantwortung für die Region und fördern den Klimaschutz. Seit dem Jahr 2020 berechnen wir die Treibhausgasemissionen, die durch die Nutzung des Bremer Kontos entstehen. Das umfasst unter anderem Emissionen, die durch die Herstellung der Debitkarte, die Nutzung des Online-Bankings oder die Anreise zur Filiale verursacht werden.

Unser Ziel ist es, bei allen Prozessen die Klimabilanz des Bremer Kontos systematisch zu verbessern. Für die verursachten Emissionen, die nicht verhindert werden können, übernehmen wir ebenfalls Verantwortung. Jedes Jahr leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz durch die Förderung unterschiedlicher Klimaschutzprojekte. Dieses freiwillige Engagement hat einen positiven Einfluss auf den Klimaschutz.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Für die Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente: Ausweis (Eltern und Kind), Steuer-ID (Eltern und Kind) und ggf. Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht.

1 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

3 Hierbei handelt es sich um eine Debitkarte.

4 Hierbei handelt es sich um eine Kreditkarte.

5 ggf. Fremdbankgebühren.

6Entspricht einer Überweisung nach standardisierter Zahlungs­konten­terminologie.

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